{"id":32,"date":"2024-07-23T07:21:48","date_gmt":"2024-07-23T07:21:48","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.datek.at\/wordpress\/?page_id=32"},"modified":"2024-07-26T12:04:06","modified_gmt":"2024-07-26T12:04:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/datek.at\/wordpress\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.27.0&#8243; _module_preset=&#8220;921ce306-e03f-4308-9409-cf1a68b96bd2&#8243; custom_padding=&#8220;||0px|||&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_margin=&#8220;142px||||false|false&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.26.0&#8243; _module_preset=&#8220;79c15b41-679b-46d6-a67c-111c1dec0c75&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.26.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.26.0&#8243; _module_preset=&#8220;a5370598-195c-4fd6-97c7-41c40f0a8c4f&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]\u00a0Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/p>\n<p>1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit\u00a0<br \/>\nAlle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmenm\u00e4\u00dfig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen f\u00fcr den Auftraggeber werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.<\/p>\n<p>2. Zahlungs- und Lieferbedingungen<br \/>\n2.1 Alle Preise gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag.<br \/>\n2.2 Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<br \/>\n2.3 Bei Auftr\u00e4gen die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren und Teilrechnungen zu legen.<br \/>\n2.4 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Skontoabz\u00fcge werden nicht anerkannt. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten.<br \/>\n2.5 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.<br \/>\n2.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der s\u00e4umige Kunde ist verpflichtet alle prozessualen und au\u00dferprozessualen Kosten der Einbringlichmachung der Forderung, insbesondere auch Kosten eines vom Auftragnehmer beigezogenen Anwaltes zu ersetzen.<br \/>\n2.7 Behebbare M\u00e4ngel am Gegenstand verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Preisminderung, wenn er den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist behebt.<br \/>\n2.8 Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags.<\/p>\n<p>Zugesagte Liefertermine werden bestm\u00f6glichst eingehalten, gelten aber nur ann\u00e4hernd und sind nicht verbindlich. Lieferverz\u00f6gerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs-, Irrtumsanfechtungs und Schadenersatzanspr\u00fcchen.<\/p>\n<p>3. Vertragsaufl\u00f6sung\u00a0<br \/>\n3.1 Bei Annahmeverzug, wenn auch innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbracht werden kann, ist der Auftragnehmer zum R\u00fccktritt unter Anrechnung der ihm entstandenen Kosten berechtigt.<br \/>\n3.2 Bei Defekt eines Ger\u00e4tes ist der Auftragnehmer berechtigt, das mangelhafte Ger\u00e4t gegen ein gleichartiges einwandfreies Ger\u00e4t innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Vertragsaufhebung.<br \/>\n3.3 F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit, aus alleinigem Verschulden und rechtswidrigen Handeln des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. H\u00f6here Gewalt, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflu\u00dfm\u00f6glichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.<br \/>\n3.4 Stornierung durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.<\/p>\n<p>4. Urheberrecht und Nutzung<br \/>\n4.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts, zu eigenen Zwecken, nur f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden. Durch den gegenst\u00e4ndlichen Vertrag wird lediglich eine Nutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Mi\u00dfbrauch hat Schadenersatz zur Folge.<\/p>\n<p>5. Garantie und Gew\u00e4hrleistung<br \/>\n5.1 M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4ngel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Abnahme des Programmes oder Teilprogrammes schriftlich dokumentiert erfolgen.<br \/>\n5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle fehlerhaften Teile der Lieferung kostenlos auszutauschen. Sollten Sie von uns gelieferte Ger\u00e4te (Komponenten) von Dritten einbauen (lassen), sind diese Elemente von Garantieleistungen durch uns ausgenommen. F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer. Garantiearbeiten werden auf Wunsch des Auftraggebers am Aufstellungsort vorgenommen. Dadurch entstehende Kosten wie etwa Reise- und \u00dcbernachtungskosten usw. sind vom Auftraggeber zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Software<br \/>\n5.3 Aufwendungen f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, nach Bedienungsfehlern des Auftraggebers bzw. unterlassener Datensicherung, werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<br \/>\n5.4 Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.<br \/>\n5.5 Allf\u00e4llige Mehrkosten, die durch Programm\u00e4nderungen oder Updates<br \/>\nentstehen, die bei Lieferung nicht bei diesem Programm beinhaltet sind, sind vom K\u00e4ufer zu tragen.<\/p>\n<p>Hardware<br \/>\n5.6 Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, unterlassener Datensicherung, Verwendung von nicht vom Auftraggeber gepr\u00fcften Datentr\u00e4gern, Peripherieger\u00e4ten, Zusatzeinrichtungen, ungen\u00fcgender Betriebsbedingungen sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n5.7 Arbeiten die z.B. nach einem etwaigen Hardwarefehler entstehen (Daten-, Programminstallationen. ) entziehen sich der Gew\u00e4hrleistung und k\u00f6nnen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p>6. Haftung\u00a0<br \/>\n6.1 Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgesch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Auftragnehmer, ist in jedem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>7. Datenschutz<br \/>\n7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a720 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<br \/>\n7.2 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung von Informationen und Unterlagen aus dem Gesch\u00e4ftsbereich des Vertragspartners, soweit diese nicht allgemein zug\u00e4nglich oder bekannt sind.<\/p>\n<p>8. Allgemeine Bedingungen<br \/>\n8.1 Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.<br \/>\n8.2 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr beide Vertragspartner ist A-3950 Gm\u00fcnd.<br \/>\n8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt.[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit\u00a0 Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmenm\u00e4\u00dfig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Umfang. 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